- Start
- Leistungen
- Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen lassen
Das BFSG verlangt, dass du beschreibst, wie dein Angebot die Anforderungen erfüllt. Wir erstellen diese Erklärung zur Barrierefreiheit mit dir, auf Grundlage einer echten Prüfung.
Was in eine Erklärung zur Barrierefreiheit gehört
Wer unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt, muss Informationen darüber bereitstellen, wie seine Dienstleistung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt. In der Praxis geschieht das über eine eigene Seite, die meist Erklärung zur Barrierefreiheit heißt und von jeder Seite aus erreichbar ist, oft über einen Link in der Fußzeile.
Die Erklärung beschreibt dein Angebot allgemein, erläutert, wie es funktioniert, und nennt die Standards, nach denen es gestaltet ist. Sie sagt auch, welche Teile noch nicht barrierefrei sind und warum, und sie nennt die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Viele Vorlagen im Netz verschweigen Mängel einfach, das ist riskant, denn eine falsche Erklärung kann mehr schaden als eine ehrliche.
Wir schreiben deine Erklärung deshalb nur auf Grundlage einer Prüfung. Was erfüllt ist, beschreiben wir konkret. Was noch fehlt, benennen wir offen und mit einem Plan, bis wann es behoben wird. So entsteht ein Text, den du guten Gewissens veröffentlichen kannst und der auch für Menschen mit Einschränkungen verständlich ist.
Was deine Erklärung enthält
- 01 Beschreibung des Angebots
Was deine Dienstleistung leistet und wie sie aufgebaut ist, in verständlicher Sprache.
- 02 Stand der Barrierefreiheit
Welche Anforderungen erfüllt sind und welche Inhalte noch nicht, mit Begründung und Zeitplan.
- 03 Weg für Rückmeldungen
Wie Besucher Barrieren melden können und wer sich darum kümmert.
- 04 Zuständige Behörde
Der Hinweis auf die Marktüberwachung, an die sich Verbraucher wenden können.
Ablauf: Erklärung nach BFSG
- Prüfung
Ohne Prüfung keine ehrliche Erklärung. Wir nutzen eine bestehende oder prüfen selbst.
- Entwurf
Wir schreiben den Text, angepasst an dein Angebot und deine Branche.
- Abstimmung
Du prüfst den Entwurf, wir klären offene Punkte gemeinsam.
- Veröffentlichen
Wir binden die Seite ein und verlinken sie von überall erreichbar.
Fragen zu Erklärung nach BFSG
Muss ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen?
Wenn das BFSG für dich gilt, musst du die geforderten Informationen bereitstellen. Eine eigene Seite, die von überall erreichbar ist, hat sich dafür als üblicher Weg durchgesetzt.
Kann ich eine Vorlage aus dem Netz nehmen?
Als Gliederung ja, als Inhalt nein. Die Erklärung muss dein Angebot und den tatsächlichen Stand beschreiben, sonst ist sie falsch und angreifbar.
Wie oft muss die Erklärung aktualisiert werden?
Immer dann, wenn sich dein Angebot oder der Stand der Barrierefreiheit wesentlich ändert, etwa nach einem Relaunch oder wenn gemeldete Mängel behoben sind.
Was sonst noch dazugehören kann
- Prüfung nach WCAG 2.2
Prüfung nach WCAG 2.2 mit Bericht und Prioritäten
- Betreuung und Nachprüfung
Neue Inhalte, Updates und Nachprüfung im Blick
- Umbau bestehender Websites
Fehler im Code, in Farben und Texten beheben
- Barrierefreier Onlineshop
Vom Produkt bis zur bezahlten Bestellung ohne Hürde
- Barrierefreie PDF-Dokumente
Formulare, Preislisten und AGB, die vorgelesen werden
- Barrierefreier Neubau
Von Anfang an für alle geplant und gebaut
- Schulungen zur Barrierefreiheit
Damit Redaktion und Entwicklung selbst sicher werden
Lass uns über deine Website sprechen
Schick uns die Adresse und ein paar Sätze zu deinem Vorhaben. Wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung und einem Vorschlag, wie es weitergeht.