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Digitale Barrierefreiheit meistern: Ihr Schlüssel zum inklusiven Online-Erlebnis!

Webseiten, Anwendungen und digitale Produkte für alle zugänglich gestalten

Digitale Inklusion:

Für zugängliche Online-Räume und respektierte Vielfalt im Internet

Die Grundidee von Barrierefreiheit im digitalen Raum ist, dass Webseiten, Anwendungen und andere digitale Produkte so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen problemlos verstanden, genutzt und bedient werden können. Vor allem Menschen mit verschiedenen Erkrankungen, sei es visuell, auditiv, motorisch oder kognitiv, sollen die gleiche Qualität der Nutzungserfahrung genießen können.

Leider gibt es Menschen, die aufgrund solcher Einschränkungen vor besonderen Herausforderungen stehen. Um dies besser zu verstehen, werfen wir einen Blick auf einige konkrete Beispiele:

Wieviele Personen betrifft mangelnde Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit betrifft mehr Menschen, als viele denken - eine Herausforderung für die Vielen, nicht die Wenigen

Die nachfolgend aufgeführten Zahlen repräsentieren lediglich einen Bruchteil der vorhandenen Grunderkrankungen, von denen es viele weitere gibt. Es ist entscheidend zu betonen, dass es sich dabei um Arbeitstätige und vollständig im Leben integrierte Menschen handelt. Diese Menschen haben ebenso den Wunsch, am digitalen Leben im Netz teilzuhaben, genauso wie wir alle.

der Menschen in Deutschland haben Hörschwierigkeiten oder sind taub

haben eine Sehbehinderung

aller Männer haben eine Form von Rot-Grün-Schwäche

leiden unter Epilepsie

haben eine Amputation der oberen Extremität

Menschen mit vollständigen oder halbseitigen Lähmungen (Para/Tetraplegie)

Visuell

Einschränkungen des Sehvermögens

Erkrankungen oder Schwierigkeiten mit dem Sehvermögen führen dazu, dass zum Beispiel geringe Farbkontraste nicht erkannt werden oder zu kleine Schriftgrößen nicht gelesen werden können. Blinde Personen sind auf die Nutzung eines Screen Readers oder Braille-Boards angewiesen. Ein Screen Reader liest die Inhalte einer Seite laut vor, während ein Braille-Board in Blindenschrift übersetzt. Wenn Webauftritte nicht optimal eingerichtet sind, funktionieren diese Systeme nicht. Dies kann zum Beispiel auftreten bei:

  • Rot-Grün-Schwäche
  • Grauer Star
  • Maculadegeneration
  • Blindheit

Auditiv

Einschränkungen des Hörvermögens

Mit Hörproblemen können Videos ohne Untertitel nicht verstanden werden, so dass es wichtig ist, die Worte auch als Untertitel darzustellen. Weiterhin verwenden manche Webseiten akustische Effekte, um eine Interaktion zu signalisieren, zum Beispiel wenn eine Mail erfolgreich abgesendet wurde. Hörgeschädigte können dieses Signal nicht wahrnehmen. Wenn es darüber hinaus keinerlei optische Anzeichen für den erfolgreichen Versand einer Mail gibt, bleibt die Person im Unklaren, ob die Mail versendet wurde oder nicht. Beispiele für Probleme mit dem Hören sind:

  • Tinnitus
  • Schwerhörigkeit
  • Hörsturz
  • Vollständige Taubheit

Motorisch

Einschränkungen der Geschicklichkeit

Personen mit motorischen Einschränkungen können eine PC-Maus nicht bedienen und sind auf die Nutzung der Tastatur angewiesen. Oder aber Bedienelemente wie Buttons oder Links werden nicht „getroffen“, weil sie zu klein dargestellt sind. Hier ein paar Beispiele für motorische Herausforderungen:

  • verminderte Feinmotorik wie Händezittern durch Erkrankungen
  • Lähmungen
  • Polyneuropathie
  • Amputationen von Hand oder Arm

Kognitiv

Einschränkungen der geistigen Verarbeitung

Viele von uns waren schonmal auf einer Webseite und haben die Textinhalte nicht verstanden, weil sie zu komplex formuliert waren. So geht es manchen Menschen ständig. Weiterhin können unruhige Bildelemente oder viele Animationen ablenken oder verwirren, stroboskopartige Effekte können sogar epileptische Anfälle auslösen. Außerdem führen unnötig eingesetzte Animationen und Effekte zu einem erhöhten Datenverbrauch und reduzieren damit die Nachhaltigkeit. Beispiele für kognitive Einschränkungen sind:

  • Migräne
  • Konzentrationsschwierigkeiten, leichte Ablenkbarkeit, ADHS
  • Leseschwäche
  • Epilepsie

Barrierefreiheit nützt uns allen!

Barrierefreiheit ist mehr als nur eine Anpassung an dauerhafte Einschränkungen - sie betrifft jeden, unabhängig davon, ob die Beeinträchtigung permanent oder temporär ist. Jeder Mensch kann zeitweise oder durch bestimmte Situationen bedingt eingeschränkt sein.

Wir verstehen, dass Einschränkungen vielseitig sein können. Deshalb legen wir besonderen Fokus darauf, digitale Inhalte und Ressourcen so zu gestalten, dass sie für alle zugänglich sind. Ob es nun um dauerhafte Herausforderungen oder vorübergehende Beeinträchtigungen geht - unsere Lösungen sind darauf ausgerichtet, die Barrierefreiheit für jeden Nutzer zu gewährleisten.

Analyse anfragen
Beispiele für Einschränkungen im Alltag
Situativ
Temporär
Permanent
Sehen
Grelles Licht
Grauer Star
Blind
Hören
Laute Umgebung
Lautsprecher defekt
Taub
Motorische Kontrolle
Alkohol
Display kaputt
Zittern
Physische Beweglichkeit
Baby im Arm
Handbruch
Amputation
Kognition
Stress
Unkonzentriert
Nicht-Muttersprachler

Quelle: www.webdesign-journal.de

Barrierefreiheit ist nicht nur eine technische Anforderung, sondern vor allem eine Möglichkeit, digitale Räume für alle zugänglich zu machen. Durch die Integration solcher Prinzipien wird das Internet zu einem Ort, der die Vielfalt und Einzigartigkeit jedes Nutzers respektiert und fördert.

Richtlinien für barrierefreie Webauftritte

Praktische Handlungsanweisungen finden sich in den Leitlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG = Web Content Accessibility Guidelines) 2.1. Diese Richtlinien wurden erstmals im Jahr 1999 vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlicht und seither aktualisiert. Sie legen fest, dass eine Website vier grundlegende Prinzipien erfüllen sollte:

  • Wahrnehmbar
  • Bedienbar
  • Verständlich
  • Robust

Aktuell umfassen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 insgesamt 78 Erfolgskriterien, die darauf abzielen, Barrieren abzubauen. Diese Kriterien sind in drei Stufen unterteilt. Die WCAG-Konformität einer Webseite wird anhand der Erfüllung bestimmter Kriterien und Stufen bewertet, wodurch eine differenzierte Einschätzung ihrer Zugänglichkeit ermöglicht wird.

  1. Stufe A: Mindestanforderungen
  2. Stufe AA: gesetzlich geforderte Anforderungen mittlerer Höhe
  3. Stufe AAA: Höchstanforderungen mit erweiterten Kriterien wie Gebärdensprache

Wer ist zum Einrichten eines barrierefreien Auftritts verpflichtet?

Seit 2019 sind öffentliche Einrichtungen, darunter Behörden, kommunale Verwaltungen, Regierungsorgane, Polizei und Bildungseinrichtungen, gesetzlich verpflichtet, ihre Webpräsenzen barrierefrei zu gestalten. Diese Verpflichtung wird durch die EU-Richtlinie 2016/2102 sowie das Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April 2002 festgelegt. Ab Juni 2025 sind auch private Unternehmen im Online-Handel dazu verpflichtet, barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro. Diese Regelungen werden durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 festgelegt.

überprüfen lassen

Welche Konformitätsstufe muss der Webauftritt meines Unternehmens erreichen?

Nach der Norm EN 301 549 sind Webauftritte zur Erfüllung der AA-Kriterien verpflichtet.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich meinen Webauftritt barrierefrei gestalte?

  • PfeilErhöhte Reichweite durch größeren potentiellen Kundenkreis
  • PfeilSuchmaschinenoptimiert (SEO)
  • PfeilVorbildfunktion
  • PfeilVerbesserte Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit
  • PfeilErfüllung hoher technischer Standards